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   OLG München, 19.11.1999 - 23 U 3480/99   

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https://dejure.org/1999,6789
OLG München, 19.11.1999 - 23 U 3480/99 (https://dejure.org/1999,6789)
OLG München, Entscheidung vom 19.11.1999 - 23 U 3480/99 (https://dejure.org/1999,6789)
OLG München, Entscheidung vom 19. November 1999 - 23 U 3480/99 (https://dejure.org/1999,6789)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Immobilienmakler; Vermittlungsdienst eines Kreditinstitutes; Doppelmakler; Maklerprovision; Maklerlohn; Verwirkung des Lohnanspruchs

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Verwirkung des Maklerlohnes, § 654 BGB: 1. Doppelmakler und Pflicht zur Unparteilichkeit gegenüber erstem Kaufinteressent, 2. Kreditgewährung der Makler"bank" an Verkäufer um diesem Zeit zur Einholung höherer Angebote Dritter zu verschaffen

  • Judicialis

    BGB § 278; ; BGB § 652; ; BGB § 654

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 278, 652, 654
    Zur Verwirkung des Anspruchs auf Maklerlohn bei Verstoß gegen Gebot der Unparteilichkeit durch Doppelmakler

Papierfundstellen

  • WM 2001, 1562
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.03.1998 - III ZR 206/97

    Verflechtung des Maklers mit dem Verkäufer bei Vorliegen einer Abschlußvollmacht

    Auszug aus OLG München, 19.11.1999 - 23 U 3480/99
    Aber auch eine Doppeltätigkeit im Sinne einer Vermittlungstätigkeit für beide Auftraggeber ist im Immobilienkauf jedenfalls dann grundsätzlich - abgesehen von einem konkreten Interessenskonflikt im Einzelfall - nicht vertragswidrig, wenn sie dem Makler von beiden Vertragspartnern gestattet oder der Doppelauftrag wenigstens für die jeweils andere Auftraggeberseite eindeutig erkennbar oder absehbar ist (BGH NJW-RR 1998, 992, 993 mit weiteren Nachweisen).

    aa) Im Rahmen der erlaubten Doppeltätigkeit hat ein "ehrlicher Makler" der Gefahr von Interessenskollisionen durch strenge Unparteilichkeit entgegenzuwirken (BGH NJW-RR 1998, 992, 993).

    Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (WM 1978, 245; NJW-RR 1998, 992, 993 mit jeweils weiteren Nachweisen) findet diese Vorschrift jedoch auch dann Anwendung, wenn ein Makler in einer vorsätzlichen oder doch an Vorsatz grenzenden grob fahrlässigen Weise anderen wesentlichen Vertragspflichten zuwiderhandelt, die Interessen seines Auftraggebers hierdurch erheblich verletzt und daher den Maklerlohn nach allgemeinem Rechts- und Billigkeitsempfinden nicht verdient hat.

  • BGH, 26.10.1977 - IV ZR 177/76

    Verwirkung des Provisionsanspruchs eines Maklers - Unerlaubte Doppeltätigkeit

    Auszug aus OLG München, 19.11.1999 - 23 U 3480/99
    Nach feststehender Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (WM 1978, 245; NJW-RR 1998, 992, 993 mit jeweils weiteren Nachweisen) findet diese Vorschrift jedoch auch dann Anwendung, wenn ein Makler in einer vorsätzlichen oder doch an Vorsatz grenzenden grob fahrlässigen Weise anderen wesentlichen Vertragspflichten zuwiderhandelt, die Interessen seines Auftraggebers hierdurch erheblich verletzt und daher den Maklerlohn nach allgemeinem Rechts- und Billigkeitsempfinden nicht verdient hat.

    Ob dem Auftraggeber infolge der Pflichtverletzung ein Schaden entstanden ist, spielt in diesem Zusammenhang keine Rolle (BGH WM 1978, 245).

    Soweit sich der Makler bei der Erfüllung seiner Pflichten gegenüber dem Auftraggeber anderer Personen bedient, hat er deren Verschulden gemäß § 278 BGB wie eigenes Verschulden zu vertreten (BGH WM 1978, 245, 246).

  • BGH, 25.02.1999 - III ZR 191/98

    "wesentliche Maklerleistung"

    Auszug aus OLG München, 19.11.1999 - 23 U 3480/99
    Ob die Klägerin nun den begehrten Maklerlohn verdient hat, insbesondere inwieweit deren Maklerleistung als wesentlich für den Vertragsschluß anzusehen ist, sie die Beklagte in die Lage versetzt hat, in konkrete Verhandlungen über den von der Beklagten angestrebten Hauptvertrag einzutreten, nämlich den Testamentsvollstrecker benannt hat und dieser als Alleinverfügungsberechtigter nach § 2205 Satz 2 BGB zu diesem Zeitpunkt bereit gewesen ist, den in Rede stehenden Vertrag zu schließen (vgl. hierzu BGH NJW 1999, 1255, 1256 f.), läßt sich erst nach weiterer Aufklärung des Sachverhaltes feststellen.
  • BGH, 17.12.1992 - III ZR 133/91

    Auftragsübertragung an Dritten

    Auszug aus OLG München, 19.11.1999 - 23 U 3480/99
    Zum andern stand die Kreditzusage in einem unmittelbaren sachlichen und inneren Zusammenhang (vgl. BGH NJW 1993, 1704, 1705) mit der Verwertung des von A. geerbten Anwesens und den damit einhergehenden Verpflichtungen aus der Doppeltätigkeit der Klägerin.
  • OLG Hamm, 15.05.1997 - 18 U 214/96

    Anspruch auf Schadensersatz; Positive Vertragsverletzung (pVV) eines

    Auszug aus OLG München, 19.11.1999 - 23 U 3480/99
    Anders als in dem von der Klägerin angeführten, vom OLG Hamm entschiedenen und in NZM 1998, 310 f. abgedruckten Fall hat es nicht nur höhere Gebote Dritter dem Eigentümer A. und der Beklagten mitgeteilt, sondern durch Zusage eines entsprechenden Darlehens aktiv an dem Versuch des Eigentümers A. teilgenommen, entweder einen Verkauf an die Beklagte zu verhindern oder wenigstens die Beklagte zu einem höheren Gebot zu veranlassen.
  • LG Düsseldorf, 29.10.2021 - 15 O 226/20
    Eine Doppeltätigkeit ist treuwidrig, wenn sie entweder als solche unzulässig ist oder die mit dem Vertrag verbundenen besonderen Pflichten, insbesondere die Pflicht zur Unparteilichkeit verletzt (BGH, Beschluss vom 26. März 1998 - III ZR 206/97, juris; OLG München, WM 2001, 1562; Sprau in: Palandt, BGB, 79. Aufl. 2020, § 654, Rn 4).
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